Bussgeld
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Hier haben wir eine Auflistung der gängigsten Bussgelde aufgeführt.
Fangen wir mal an mit den Geschwindigkeitsüberschreitungen, das wird wohl den meisten Autofahren betreffen.
innerorts zu schnell gefahren:
-bis 20 km/h bzw. 35 Euro wird meist mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet,
-ab 21 bis 25 km/h - 50 Euro und ein Punkt,
-ab 26 bis 30 km/h - 60 Euro und drei Punkte,
-ab 31 bis 40 km/h - 100 Euro, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
ausserorts zu schnell gefahren:
-bis 20 km/h bzw. 35 Euro wird meist mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet,
-ab 21 bis 25 km/h - 40 Euro und ein Punkt,
-ab 26 bis 30 km/h - 50 Euro und drei Punkte,
-ab 31 bis 40 km/h - 75 Euro und drei Punkte,
Weitere Infos bzw. genauere Angaben sind im Bussgeldkatalog des Bundesministerium für Verkehr nachzulesen.
Rote Ampel überfahren
- bei Rot überfahren - 50 Euro und drei Punkte,
- bei Rot überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung - 125 Euro, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot,
- bei Rot überfahren mit einer Rotphase von länger als 1 Sec. - 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,
- wie vorher plus Gefährdung oder Sachbeschädigung - 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,
Grüner Pfeil nicht angehalten
- Beim Rechtsabbiegen nicht angehalten - 50 Euro und 3 Punkte,
Überholen trotz Verbot durch Verkehrzeichen
- 40 Euro und 1 Punkt,
Handyverbot
- bei Benutzung von Handys während der Fahrt - 40 Euro und 1 Punkt,
Alkohol - Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
- Ab 0,5 Promille - Fahrverbot bis 3 Monate und Geldstrafe bis zu 1500 Euro möglich,
- Ab 1,1 Promille - Führerscheinentzug für 6 Monate oder 5 Jahre (oder auf Dauer) plus Geldstrafe,
sonstiges
- Gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahn verstoßen, bei Behinderung - 40 Euro und 2 Punkte.
- Hauptuntersuchung für mehr als 4 bis 8 Monate überzogen - 40 Euro und 1 Punkt,
- Fahrzeug mit abgefahrene Reifen benutzt - 50 Euro und 3 Punkte,
- Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt - 50 Euro und 3 Punkte,
Weitere Infos bzw. genauere Angaben sind im Bussgeldkatalog des Bundesministerium für Verkehr nachzulesen.
Stand: 28.08.2005 Erhöhungen der Bußgelder sind Jederzeit möglich.
innerorts zu schnell gefahren:
-bis 20 km/h bzw. 35 Euro wird meist mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet,
-ab 21 bis 25 km/h - 50 Euro und ein Punkt,
-ab 26 bis 30 km/h - 60 Euro und drei Punkte,
-ab 31 bis 40 km/h - 100 Euro, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
ausserorts zu schnell gefahren:
-bis 20 km/h bzw. 35 Euro wird meist mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet,
-ab 21 bis 25 km/h - 40 Euro und ein Punkt,
-ab 26 bis 30 km/h - 50 Euro und drei Punkte,
-ab 31 bis 40 km/h - 75 Euro und drei Punkte,
Weitere Infos bzw. genauere Angaben sind im Bussgeldkatalog des Bundesministerium für Verkehr nachzulesen.
Rote Ampel überfahren
- bei Rot überfahren - 50 Euro und drei Punkte,
- bei Rot überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung - 125 Euro, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot,
- bei Rot überfahren mit einer Rotphase von länger als 1 Sec. - 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,
- wie vorher plus Gefährdung oder Sachbeschädigung - 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,
Grüner Pfeil nicht angehalten
- Beim Rechtsabbiegen nicht angehalten - 50 Euro und 3 Punkte,
Überholen trotz Verbot durch Verkehrzeichen
- 40 Euro und 1 Punkt,
Handyverbot
- bei Benutzung von Handys während der Fahrt - 40 Euro und 1 Punkt,
Alkohol - Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
- Ab 0,5 Promille - Fahrverbot bis 3 Monate und Geldstrafe bis zu 1500 Euro möglich,
- Ab 1,1 Promille - Führerscheinentzug für 6 Monate oder 5 Jahre (oder auf Dauer) plus Geldstrafe,
sonstiges
- Gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahn verstoßen, bei Behinderung - 40 Euro und 2 Punkte.
- Hauptuntersuchung für mehr als 4 bis 8 Monate überzogen - 40 Euro und 1 Punkt,
- Fahrzeug mit abgefahrene Reifen benutzt - 50 Euro und 3 Punkte,
- Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt - 50 Euro und 3 Punkte,
Weitere Infos bzw. genauere Angaben sind im Bussgeldkatalog des Bundesministerium für Verkehr nachzulesen.
Stand: 28.08.2005 Erhöhungen der Bußgelder sind Jederzeit möglich.
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