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Reißverschlussverfahren

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Das Reißverschlussverfahren wird oft zu früh eingeleitet.


Mit dem Reißverschlussverfahren wird das einfädeln von Fahrzeugen von einer endenen Fahrspur gemeint. Dies ist oft auf Autobahnen anzutreffen, wo die Fahrbahn von dreispurig auf zweispurig sich verengt.

Oft kommt es vor das die Kraftfahrer auf der endenen Spur schon weit vor dem Fahrbahnende sich einfädeln wollen. Laut StVO soll der Wechsel zur durchgehenden Fahrspur aber erst unmittelbar vor Ende der endenen Fahrspur erfolgen.





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