Handy-Verbot
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Seit dem 01.02.2001 ist die sogenannte Handyverbot-Verordnung durch Neuregelung des § 23 Abs. 1a der StVO in Kraft.
Bei dieser Verordnung wurde festgelegt, dass die Benutzung eines Handys während der Fahrt verboten ist. Dabei ist das telefonieren, bedienen und benutzen von Diensten wie SMS, Internet usw., während der Fahrt untersagt.
Dieses Verbot gilt aber nur, wenn dazu das Telefon in die Hand genommen werden muss. Unter dieser Regelung fallen auch Autotelefone.
Weiterhin gilt diese Regelung auch für Radfahrer, da die Verordnung alle Fahrzeugführer einbezieht.
Wann man telefonieren darf:
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschalten ist, darf mit dem Handy telefoniert werden, aber nur wenn der Fahrer nicht gleichzeitig Bedienfunktionen des Fahrzeugs ausführt.
Ausnahmen zum Handyverbot:
- Bei Freisprecheinrichtungen für Telefone (Handys), wo das Handy nicht in die Hand genommen werden muss. Darf weiterhin auch während der Fahrt telefoniert werden.
- Bei Head-Sets, wo ebenfalls das Handy zum telefonieren nicht in die Hand genommen werden muss, darf auch weiterhin während der Fahrt telefoniert werden. Es ist bei der Verwendung von Head-Sets zu beachten das nur einseitige Headsets zugelassen sind, diese dürfen dazu auch das Gehör des Fahres nicht beeinträchtigen.
Dieses Verbot gilt aber nur, wenn dazu das Telefon in die Hand genommen werden muss. Unter dieser Regelung fallen auch Autotelefone.
Weiterhin gilt diese Regelung auch für Radfahrer, da die Verordnung alle Fahrzeugführer einbezieht.
Wann man telefonieren darf:
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschalten ist, darf mit dem Handy telefoniert werden, aber nur wenn der Fahrer nicht gleichzeitig Bedienfunktionen des Fahrzeugs ausführt.
Ausnahmen zum Handyverbot:
- Bei Freisprecheinrichtungen für Telefone (Handys), wo das Handy nicht in die Hand genommen werden muss. Darf weiterhin auch während der Fahrt telefoniert werden.
- Bei Head-Sets, wo ebenfalls das Handy zum telefonieren nicht in die Hand genommen werden muss, darf auch weiterhin während der Fahrt telefoniert werden. Es ist bei der Verwendung von Head-Sets zu beachten das nur einseitige Headsets zugelassen sind, diese dürfen dazu auch das Gehör des Fahres nicht beeinträchtigen.
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