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Förderung für Rußpartikelfilter ab April 2007

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Für die Förderung des Rußpartikelfilter in Dieselfahrzeugen hat die Bundesregierung jetzt den Gesetzesentwurf fertig.


Ab April 2007 soll es laut Gesetzesentwurf für alle Nachgerüsteten Partikelfilter in Dieselfahrzeugen eine einmalige Steuerförderung in höhe des Jahresbeitrages der KFZ Steuer geben. Laut einer Mitteilung beträgt die Förderung einmalig zwischen 300-350 Euro
und wird rückwirkend für eine Nachrüstung in der Zeit von 2006 bis 2009 erstattet.

Die Nachrüstungskosten werden damit zwar nicht gedeckt, dennoch hofft die Bundesregierung auf eine rege Nachrüstung, denn wer sein Fahrzeug nicht Nachrüstet muss mit einen Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm rechnen. Wer da jetzt Nachrechnet wird merken das es trotzdem Steuerlich gesehen nicht lohnt.

Einzigster Sinn einer Nachrüstung könnten Fahrverbote ausmachen oder eventuell ein geringerer Wertverlust beim späteren Verkauf des Fahrzeuges, wobei dieser Faktor wahrscheinlich keine Große Rolle beim Verkauf spielen wird, wenn es keine Fahrverbote geben sollte.





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